IP-Anzeige – die Zweite (Kommentar)
Es ist bisweilen erstaunlich, welche Wellen die Einführung eines neuen Features schlagen kann. Nachdem wir den letzten Blog-Eintrag auch im Fairness-Forum veröffentlicht hatten, fühlten sich diverse User durch die neue IP-Ausgabe in ihrem Persönlichkeitsrecht angegriffen. Dabei haben wir grundsätzlich hier eigentlich nur zwei unterschiedliche Belange gegeneinander stehen: zum einen der Eingriff in die Privatsphäre, zum anderen eine möglichst gute Absicherung von Ligen, insbesondere der Tichu-Liga, die von dieser IP-Kontrolle profitieren könnten. Wie wir aber bereits im ersten Beitrag ausdrücklich erwähnt haben, ist diese Form der „Kontrolle“ maximal ein Indiz, und stellt keinesfalls ein Beweis für Betrug dar.
Doch welcher Belang ist nun wichtiger? Im Straßenverkehr müssen deutsche Autos Autokennzeichen tragen, damit im Falle eines Vergehens der Halter ausfindig gemacht und ggf. zur Rechenschaft herangezogen werden kann. Dies will keiner von uns als wichtig bestreiten. Aber: Wenn man mich im Straßenverkehr sieht und auf meinem Kennzeichnen die Anfangsbuchstaben „HH“ liest, kann jeder ganz schnell herausfinden, dass ich im Großraum Hamburgs wohne. Ist das nicht auch ein Eingriff in meine Privatsphäre, wenn jeder weiß, woher ich komme? Nix anderes konnte man mit der IP-Adresse bisher auch anfangen, wenn man nun nicht gerade vor hatte, denjenigen zu verklagen und richterlich eine Herausgabe der Adressdaten über die IP-Adresse durch den jeweiligen Telekommunikationsanbieter zu erzwingen.
Wie gehen andere Spieleplattformen im Internet damit eigentlich um? Blizzard beispielsweise hat für sein bekanntes World of Warcraft Rollenspiel in den Nutzungsbestimmungen stehen: „Blizzard Entertainment hat das Recht, bestimmte Identifizierungsinformationen bezüglich Ihrer Computer-Hardware und Ihres Betriebssystems, einschließlich der Identifikationsnummern Ihrer Festplatten, CPU, IP-Adressen und Betriebssysteme zu Identifizierungszwecken zu erhalten, ohne dass Sie darüber eigens informiert werden.” Sie gehen sogar noch weiter: „Um Blizzard Entertainment in seinem Bemühen zu unterstützen, Benutzer ausfindig zu machen, die so genannte “Hacks” oder “Cheats” verwenden, um sich Vorteile gegenüber anderen Spielern zu verschaffen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Blizzard Entertainment das Recht hat, bestimmte Informationen von Ihrem Computer und dessen Bestandteilen abzurufen, einschließlich des RAMs Ihres Computers, der Grafikkarte, des Prozessors und der Speichermedien. Diese Informationen werden ausschließlich genutzt, um “Cheater” zu ermitteln. Sie werden für keinen anderen Zweck verwendet.“ (Quelle) Was sie dort also machen, geht viel weiter, als jede bisherige „Überwachung“ innerhalb der Brettspielwelt auch nur im Ansatz ging: sie nehmen bestimmte Hardwaremerkmale eines PCs auf und können damit einwandfrei einzelne Rechner vom Spielbetrieb ausschließen.
Brauchen wir solche Überwachungen? Das vielleicht nicht. Aber was die Brettspielwelt wohl wirklich über Kurz oder Lang braucht, sind sinnvolle Nutzungsbestimmungen. ARMistice hat nun das Feature der IP-Überwachung erstmal wieder deaktiviert und hofft, die rechtliche Lage in naher Zeit klären zu können. Das Fairness-Blog-Team bleibt an der Sache dran.
Schlagworte: Datenschutz, IP-Adressen